Informationen für zukünftige Eltern
Betreuungsformen
In der Regel sind Tagesmütter/-väter auf selbstständiger Basis tätig und betreuen bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im eigenen Haushalt.
Kindertagespflege im Haushalt der Eltern
Tagesmütter/-väter betreuen bis zu fünf Tageskinder im Alter von 0-14 Jahren im Haushalt der Eltern.
Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und Großtagespflege
Tagesmütter/-väter betreuen z.B. in angemieteten Räumlichkeiten, welche ausschließlich für die Kindertagespflege genutzt werden. Schließen sich mindestens zwei Tagesmütter/Tagesväter zusammen, können sie bis zu sieben Kinder zeitgleich betreuen. Hat mindestens eine Tagespflegeperson eine staatlich anerkannte pädagogische Ausbildung (z. B. als Erzieherin), können neun Kinder zeitgleich und bis zu zwölf Kinder bei zeitlicher Aufteilung der Plätze betreut werden (Großtagespflege).
Betreuungszeiten
Auch Randzeitenbetreuung (vor/nach Öffnungszeiten von Kindergarten oder Schule; Schichtarbeit; Wochenende) sind möglich.
Betreuungskosten
A. Finanzierung über das Jugendamt/ Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH)
Kostenbeteiligung der Eltern
- Von den abgebenden Eltern wird ab dem 01.01.2023 ein gleichbleibender Kostenbeitrag (Monatspauschale) erhoben. Der Kostenbeitrag der Eltern beläuft sich je Betreuungsstunde des Kindes durch die Tagespflegeperson auf:
Familien mit 1 Kind unter 18 Jahren 2,36 € je BetreuungsstundeFamilien mit 2 Kindern unter 18 Jahren 1,78 € je BetreuungsstundeFamilien mit 3 Kindern unter 18 Jahren 1,15 € je BetreuungsstundeFamilien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 0,46 € je Betreuungsstunde
- Sind die Eltern bereit, mit der Antragstellung Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen, wird auf die Forderung eines Kostenbeitrags verzichtet, wenn ihr bereinigtes Familieneinkommen 2.260,00 € bei 2 Personen unterschreitet (ab der dritten Person erhöht sich diese Einkommensgrenze um 502,-€ je weitere Person.
- Bedarfsnachweis: Für Kinder ab 3 Jahre ist ein Bedarfsnachweis erforderlich. Ohne Bedarfsnachweis haben Kinder von 1-3 Jahren Anspruch auf Betreuung in der Kindertagespflege (bis max. 30 Stunden/Woche).
- Eingewöhnungsphase: Darüber hinaus kann auch eine Eingewöhnungszeit im Umfang von bis zu 24 Stunden für Kinder von 0-6 Jahren und bis zu max. 12 Stunden für Kinder über 6 Jahren bei der Tagespflegeperson finanziert werden.
B. Finanzierung privat durch die Eltern
In 6 Schritten zur Tagesmutter
- Kontaktaufnahme mit dem Tageselternverein Main-Tauber-Kreis
- Erstgespräch: Information und Beratung, Antragstellung auf öffentliche Förderung beim Jugendamt
- Passgenaue Vermittlung einer Tagesmutter/eines Tagesvaters
- Kennen lernen: Kind, Eltern und Tagesmutter/Tagesvater
- Abschluss Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagesmutter/Tagesvater
- Eingewöhnungszeit
→ Beginn der Betreuung!