Jugendhilfeausschuss
Stundensatz für Tageseltern erhöht
Landkreis unterscheidet
nach wie vor nicht bei der Betreuung von Kindern unter oder über drei Jahren
9.3.2023
VON
Gerade die Kleinen sind in der
familienähnlichen Kindertagespflege gut aufgehoben und haben eine verlässliche
Bezugsperson. Der Jugendhilfeausschuss erkennt diese wichtige Betreuungsform
auch monetär an. © JAN-PHILIPP STROBEL/DPA
Main-Tauber-Kreis. Für die Betreuung
von Kindern erhalten Tagesmütter und -väter im Main-Tauber-Kreis rückwirkend ab
Januar mehr Geld. Um einen Euro auf 7,50 Euro erhöht sich ihr Stundensatz,
unabhängig ob sie Kinder unter oder über drei Jahren in ihrer Obhut haben. Das
beschloss der Jugendhilfeausschuss bei seiner Sitzung am Dienstag in Tauberbischofsheim einstimmig.
Was Jugendamtsleiter Martin Frankenstein den Ausschussmitgliedern vortrug
war nichts Neues. Eine Anpassung der Geldleistung für die Tagespflege steht
seit Jahren immer wieder auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses. Der Landkreis
folgt hier den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände, die allerdings eine
Differenzierung bei der Betreuung von Kindern unter drei und über drei Jahren
vornehmen. Für Kinder unter drei Jahren wäre demnach eine Vergütung von 7,50
Euro, für Kinder über drei Jahren eine von 6,50 Euro möglich.
Bereits in der Vergangenheit hat sich der Jugendhilfeausschuss immer für eine einheitliche Vergütung ausgesprochen. Die Begründung: Man wolle einer Auslese entgegenwirken und die Leistung der Tagespflegepersonen für ihr pädagogisches Engagement wertschätzen, das unabhängig vom Alter qualitativ gleichbleibend sei. Das, so Martin Frankenstein, sehen zweidrittel der Landkreise in Baden-Württemberg ebenso und ignorierten eine mögliche Altersstaffelung, mit der auch ein höherer Verwaltungsaufwand verbunden sei.
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Heike von Brandenstein Redaktion Zuständig für die Kreisberichterstattung Main-Tauber